
Sehr geehrte Patienten, sehr geehrte Patientinnen,
Leider sehen wir uns veranlasst, Termine die zu spät abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, unseren Patienten ab sofort und ausnahmslos zum kassenüblichen Satz in Rechnung zu stellen.
Den Hinweis, dass vereinbarte Termine verbindlich einzuhalten sind, und bei Verhinderung spätestens 24 Stunden vorher abzusagen sind, haben Sie erhalten und bei Ihrer Anmeldung unterschrieben.
Können wir für einen mit Ihnen vereinbarten Termin kurzfristig keinen Ersatz finden, fallen immer diese
Ausfallgebühren an.
§ 615 BGB